Auf dem gesicherten Gelände der Malealea-Lodge wohnt die Freiwillige/der Freiwillige in einer Wohngemeinschaft mit einem zweiten Freiwilligen/einer zweiten Freiwilligen. Für die Unterkunft wird kein Mietbeitrag erhoben. Die Ausstattung der Unterkunft ist einfach. Die Stromversorgung wird durch eine Solaranlage tags über für Licht, Handy und Laptop sichergestellt. Die Wasserversorgung ist sicher. Auch die hygienischen Bedingungen der Kocheinrichtung sowie der Duschen und Toiletten entsprechen einem sauberen einfachen Standard und sind in einer Gemeinschaftsanlage untergebracht. Telekommunikation ist abhängig von den Sendern in der Dorfregion, die zeitweise bis zu mehreren Tagen ausfallen können. Alternativ kann in einer Familie untergebracht werden.
Nach Ankunft in der Malealea Lodge findet eine Phase der Einführung und persönlichen Orientierung statt, in der die Freiwillige/der Freiwillige mit der Unterkunft, dem lokalen Umfeld, landestypischen Gegebenheiten, Sicherheitsaspekten und weiteren Regeln vertraut gemacht wird. Es werden auch Visa- und Meldeangelegenheiten geklärt, da die Genehmigung für einen Langzeit-Aufenthalt erst im Land beantragt werden kann.
Während des Freiwilligendienstes stehen das alltägliche Voneinander-Lernen, der kulturelle Austausch, Unterrichtshospitation und eigene unterrichtliche Arbeit im Mittelpunkt. Dabei wird von der Freiwilligen/dem Freiwilligen ein hohes Maß an Selbständigkeit und Flexibilität erwartet. Aufgabenbereiche sind: 1) Assistenz des EDV-Trainers; 2) ein zweiter Schwerpunkt nach eigener Wahl im Bereich der 6 Schwerpunkte des Development Trusts: „Education“, „Infrastructue“, „Health and well being“, „Environment“ und „Micro development“.
Es ist üblich, dass die Freiwillige/der Freiwillige zunächst den Leiter des Malealea Development Trust Khtoso Au begleitet, bevor er/sie eigene Aufgaben zugewiesen bekommen, die nicht notenrelevant sein dürfen und keinen hauptamtlichen Arbeitsplatz ersetzen dürfen. Ein konkreter Arbeitsplan wird nach den ersten Wochen erstellt – die Erfahrungen und Interessen (z. B. Gartenbau, Trainingsarbeit Fußball, etc.) der Freiwilligen/des Freiwilligen werden berücksichtigt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden und richtet sich nach den Anforderungen im Projekt. Manchmal machen Projekte einen Einsatz an den Wochenenden oder abends erforderlich. Der Urlaubsanspruch richtet sich ebenfalls nach den landestypischen Gegebenheiten, beträgt jedoch mindestens 20 Tage pro Jahr.
Für Urlaubsreisen:
Visa-Angelegenheiten für Südafrika erfordern umfangreiche Anträge mit vielen Nachweisen. Die Freiwilligen erhalten hierfür ein detailliertes Merkblatt. Der Verein ist nicht für die sehr aufwändige Antragsstellung von Visa für Südafrika verantwortlich.