Einsatzstelle Kingsgate Primary School in Mafeteng – Arbeit und Leben in der Schule

Auf dem gesicherten Gelände der Kingsgate Primary School in Mafeteng wohnt die Freiwillige/der Freiwillige in einer Wohngemeinschaft mit einem zweiten Freiwilligen/einer zweiten Freiwilligen. Für die Unterkunft wird kein Mietbeitrag erhoben. Die Ausstattung der Unterkunft ist einfach. Mit fließendem Wasser und unterbrechungsfreier Stromversorgung kann nicht immer gerechnet werden. Die hygienischen Bedingungen entsprechen einem sauberen einfachen Standard.

Telekommunikation ist abhängig von den Sendern in der Region, die zeitweise bis zu mehreren Tagen ausfallen können.

Nach Ankunft an der Kingsgate Primary School findet eine Phase der Einführung und persönlichen Orientierung statt, in der die Freiwillige/der Freiwillige mit der Unterkunft, dem lokalen Umfeld, landestypischen Gegebenheiten, Sicherheitsaspekten und weiteren Regeln vertraut gemacht wird. Es werden auch Visa – und Meldeangelegenheiten geklärt, da die Genehmigung für einen Langzeit- Aufenthalt erst im Land beantragt werden kann.

Während des Freiwilligendienstes stehen das alltägliche Voneinander-Lernen, der kulturelle Austausch, Unterrichtshospitation und eigene Arbeiten wie Nachhilfeunterricht im Mittelpunkt. Dabei wird von der Freiwilligen/dem Freiwilligen ein hohes Maß an Selbständigkeit und Flexibilität erwartet.

Es ist üblich, dass die Freiwillige/der Freiwillige zunächst die Kollegen und Kolleginnen der Kingsgate Primary School im Unterricht begleiten, bevor sie eigene Aufgaben zugewiesen bekommen, die nicht notenrelevant sein dürfen und keinen hauptamtlichen Arbeitsplatz ersetzen dürfen. Ein konkreter Arbeitsplan wird nach den ersten Wochen erstellt – die Erfahrungen und Interessen (z. B. Gartenbau, Trainingsarbeit Fußball, etc.) der Freiwilligen/des Freiwilligen werden berücksichtigt.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden und richtet sich nach den Anforderungen im Projekt. Manchmal machen Projekte einen Einsatz an den Wochenenden oder abends erforderlich. Der Urlaubsanspruch richtet sich ebenfalls nach den landestypischen Gegebenheiten, beträgt jedoch mindestens 20 Tage pro Jahr.

Für Urlaubsreisen:

Visa-Angelegenheiten für Südafrika erfordern umfangreiche Anträge mit vielen Nachweisen. Die Freiwilligen erhalten hierfür ein detailliertes Merkblatt. Der Verein ist nicht für die sehr aufwändige Antragsstellung von Visa für Südafrika verantwortlich.